Heim Nachricht Steam, GoG und andere müssen den Weiterverkauf heruntergeladener Spiele in der EU erlauben

Steam, GoG und andere müssen den Weiterverkauf heruntergeladener Spiele in der EU erlauben

by Samuel Jan 25,2025

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Verbraucher innerhalb der EU heruntergeladene Spiele und Software trotz gegenteiliger Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (EULAs) legal weiterverkaufen können. Diese Entscheidung, die aus einem Fall zwischen UsedSoft und Oracle stammt, basiert auf dem Grundsatz der Erschöpfung der Vertriebsrechte. Sobald ein Urheberrechtsinhaber eine Kopie verkauft, die eine unbegrenzte Nutzung gewährt, erlischt das Verbreitungsrecht und ein Weiterverkauf ist möglich.

Steam, GoG and Others Must Allow Reselling of Downloaded Games in EU

Dieses Urteil betrifft Plattformen wie Steam, GoG und Epic Games. Der ursprüngliche Käufer kann die Spiellizenz verkaufen und einem neuen Käufer den Download ermöglichen. Das Gericht stellte klar, dass der ursprüngliche Eigentümer seine Kopie beim Weiterverkauf unbrauchbar machen muss, um eine Urheberrechtsverletzung zu vermeiden.

Steam, GoG and Others Must Allow Reselling of Downloaded Games in EU

In der Entscheidung wird anerkannt, dass die Vertriebsrechte zwar erschöpft sind, die Vervielfältigungsrechte jedoch bestehen bleiben. Eine Vervielfältigung für den vorgesehenen Zweck des rechtmäßigen Nutzers ist jedoch zulässig, d. h. der Neukäufer kann das Spiel herunterladen. Diese Auslegung hat Vorrang vor nicht übertragbaren Klauseln, die häufig in EULAs innerhalb der EU zu finden sind.

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Wichtig ist, dass in der Entscheidung festgelegt ist, dass Sicherungskopien nicht weiterverkauft werden dürfen. Dies steht im Einklang mit einem früheren Fall des EuGH (Aleksandrs Ranks & Jurijs Vasilevics gegen Microsoft Corp.), in dem diese Einschränkung festgestellt wurde.

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Die praktischen Auswirkungen bleiben komplex, insbesondere im Hinblick auf die Übertragung der Registrierung und das Fehlen eines etablierten Wiederverkaufsmarktplatzes. Das Urteil schafft jedoch einen bedeutenden Präzedenzfall für Verbraucherrechte in Bezug auf digitale Güter innerhalb der EU.

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